| Guttempler-Lexikon |
| Begriff |
Erklärung |
| Abgabe |
Unter Abgabe verstehen wir den Beitragsanteil, der an den Distrikt bzw. Orden abzuführen ist. Sie wird vom Distriktstag bzw. Ordenstag beschlossen. Jedes Mitglied trägt damit zur Finanzierung der Distrikts- und Ordensarbeit bei. So wird der finanzielle Eigenanteil unserer sozialen Arbeit geleistet. |
| Abstinente |
Abstinente sind von einer Sache enthaltsam lebende Menschen. Im allgemeinen bezieht es sich auf den Alkohol. Wir Guttempler sagen, wir leben alkoholfrei. Als Guttempler sind wir nicht gegen die Alkoholiker (Antialkoholiker), sondern wollen ihnen helfen. Bitte beachten: Korrespondenz - Korrespondent, nicht Korrespondenzler. |
| Abstinenz |
Abstinenz ist das Fremdwort für Enthaltsamkeit (von der Sache). Es bezieht sich auf alle persönlichkeitsverändernden Drogen und Rauschmittel. |
| Abstinenzorganisation |
Der Deutsche Guttempler-Orden (I.O.G.T.) e. V. zählt sich zu den Abstinenzorganisationen. Er arbeitet auf der Grundüberzeugung, dass jeder Konsum von Alkohol in der Entfaltung der Persönlichkeit hinderlich ist. Er betätigt sich nach seinen Grundsätzen und Zielen mit der Prävention (vorbeugende Arbeit) der Alkoholpolitik, der Rehabilitation (begleitende Hilfe zur Wiederherstellung der Gesundheit) und der Nachsorge, mit alkoholfreier Kultur und dem Frieden. In seinen Reihen gibt es Mitglieder, die aus der Sucht kommen, Familienangehörige und sozial Engagierte. |
| Abzeichen |
Bereits 1875 wurde die Weltkugel in das Siegel des Independent Order of Good Templars (unabhängiger Guttempler-Orden) mit den Worten Our Field (Unser Feld ist die Welt) aufgenommen. Mit den Buchstaben I.O.G.T. erscheint die Weltkugel 1876 auf dem Siegel der Weltloge. In Deutschland ist das Abzeichen gesetzlich geschützt und darf nur mit Genehmigung des Ordensvorstandes benutzt werden. |
| Arbeitsgemeinschaft der Abstinenzverbände (AGAV) |
Aus dem 1904 gegründeten Zentralverband deutscher Enthaltsamkeitsverbände entstand 1973 die Arbeitsgemeinschaft der Abstinenzverbände, die die Abstinenz als Grundlage der Mitgliedschaft haben. |
| Alkohol in der Arbeitswelt (AIDA gGmbH) |
1980 wurde die gemeinnützige Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung AIDA (Alkohol in der Arbeitswelt) gegründet. Sie dient als Ansprechpartner und Beratungsgesellschaft für Alkohol in der Arbeitswelt der Arbeitgeberseite. Der Deutsche Guttempler-Orden und das Guttempler-Hilfswerk e. V. sind die Gesellschafter |
| Alkoholfreies Bier |
Alkoholfreies Bier - irreführend alkoholfreies Bier genannt - enthält nach dem deutschen Lebensmittelgesetz unter 0,5 Prozentvolumen Alkohol. Da es von anderen Bieren nur schwer zu unterscheiden ist, sollen alkoholgefährdete und -kranke Menschen das Bier nicht trinken. Guttempler trinken dieses Bier nicht, was auch für andere alkoholische Getränke zutrifft. |
| Alkoholpolitik |
Am 8. November 1978 trat der Deutsche Guttempler-Orden mit seiner Stellungnahme "Alkoholpolitik - eine Notwendigkeit" an die Öffentlichkeit. Darin werden elf Forderungen an Politik und Verwaltunggerichtet. Vorbeugende erzieherische Arbeit, steuerliche Maßnahmen, Einschränkung der Werbung und Erhältlichkeit alkoholischer Getränke sowei Punkt-Nüchternheit werdengefordert. Durch Konsumsenkung soll eine Schadenssenkung erreicht werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Abstinenzverbände hat das Programm übernommen. |
| Altdistriktstempler (ADT) |
Automatisch Mitglied des erweiterten Distriktsvorstandes, wenn er vorher Distriktdtempler gewesen ist. Sonst ist er Sitzungsbeauftragter. Aufgaben: Wahlen zum Distriktsvorstand leiten und mit seinen Erfahrungen als früherer Distriktstempler dem Nachfolger behilflich zu sein. |
| Althochtempler (AHT) |
Automatisch Mitglied des erweiterten Vorstandes der Gemeinschaft, wenn er vorher Hochtempler war. Sonst ist er Sitzungsbeauftragter. Wahlen in der Gemeinschaft leiten, auf Traditionen, Sitten und Gebräuche achten, Konflikte schlichten und mir seinen Erfahrungen als früherer Hochtempler dem Nachfolger behilflich zu sein Sein Platz in der Sitzung ist ein Sitz der Verehrung. |
| Altordenstempler (AOT) |
Automatisch Mitglied des Ordensvorstandes, wenn er vorher Ordenstempler war. Sonst ist er Sitzubgsbeauftragter. Aufgaben: Wahlen zum Ordensvorstand leiten und mit seinen Erfahrungen als früherer Ordenstempler dem Nachfolger behilflich zu sein. |
| ANSVAR Versicherungsvermittlungsgesellschaft |
ANSVAR heißt im Schwedischen "Verantwortung". Die Gesellschaft, von schwedischen Guttemplern gegründet, vermittelt Alkoholabstinenten zu bestimmten Bedingungen Versicherungsverträge in der Kraftfahr-, Lebens- und anderen Versicherungen. Mit ihr und durch sie streben wir nach Anerkennung günstigerer Risikobedingungen für Abstinente. |
| Anwesenheitspflicht |
Von den Mitgliedern einer Gemeinschaft wird erwartet, dass sie regelmäßig an den Gemeinschaftsabenden teilnehmen. Daraus ergibt sich, dass sich ein Mitglied vorher abmeldet, wenn es nicht kommen kann, oder hinterher seine Abwesenheit begründet. Wir brauchen die aktive Mitarbeit jedes Mitgliedes bei unserer sozialen Arbeit. |
| Arbeitsanweisung |
Die Arbeitsanweisung enthält für die Eröffnung und den Schluss verschiedener Sitzungen einen Umspruch, an dem der Hochtempler, Vizetempler, Althochtempler und Spruchtempler beteiligt ist. Die Arbeitsanweisung dient der vorbereitenden Konzentration und Erbauung der Mitglieder. Sie erinnert an die Aufgaben und Ziele der Guttempler. Die Arbeitsanweisung hilft dem Hochtempler durch einzelne Schritte, damit die Sitzung in einer bestimmten Ordnung abläuft. |
| Arbeitsgemeinschaft |
Gemeinschaften in einer Stadt bilden mit ihren Vorständen eine Arbeitsgemeinschaft. Der Vorsitz kann jährlich wechseln. Damit soll die Vertretung der Guttempler nach außen gegenüber Dritten als Einheit gewährleistet sein. |
| Aufnahme |
Nachdem die Guttempler-Gemeinschaft über die Aufnahme eines Bewerbers in einer Gemeinschaftssitzung abgestimmt hat, unterschreibt der Bewerber nach entsprechender Erklärung die Verpflichtung. Danach wird er in einer Aufnahmesitzung feierlich als Mitglied aufgenommen und erhält den ersten Grad, den Grad der Enthaltsamkeit, die Aufnahmeurkunde und das Abzeichen. |
| Aufnahmesitzung |
In einer besonders feierlichen Zusammenkunft der Mitglieder mit ausdrücklich zugelassenen Gästen in der Sitzungsordnung findet die Aufnahme neuer Mitglieder nach der entsprechenden Arbeitsanweisung statt. Der Kandidat wird von außen durch einen Ordner und einen Betreuer eingeführt. |
| Aufstehen und Sprechen |
In den Sitzungen melden sich die Mitglieder, wenn sie sprechen wollen. Nachdem der Hochtempler das Wort erteilt hat, steht das Mitglied auf und spricht. Durch das Aufstehen überblickt der Sprechende die Gemeinschaft und ist besser zu hören. Ein Mensch der stehend spricht, fasst sich kürzer und konzentriert sich mehr, weil das Sprechen bewusst geschieht. |
| AG |
Arbeitsgemeinschaft |
| AGAV |
Arbeitsgemeinschaft der Abstinenzverbände |
| AA |
Anonyme Alkoholiker |
| AC |
Administrative Committee (geschäftsführender Vorstand) |
| ADT |
Altdistriktstempler |
| AHT |
Althochtempler |
| AIDA |
Alkohol in der Arbeitswelt |
| AK |
Arbeitskreis |
| Al Anon |
Angehörige bei den Anonymen Alkoholikern |
| Al Ateen |
Jugendliche bei den Anonymen Alkoholikern |
| AOT |
Altordenstempler |
| AW |
Arbeiterwohlfahrt – Bundesverband e. V. |
| Bausparkasse Wüstenrot |
Georg Kropp und Robert Ankelen gründeten 1924 die erste deutsche Bausparkasse. Sie wählten als Namen die Bezeichnung ihrer Loge "Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot", deren Mitglieder Mitbegründer waren. Sie war viele Jahre die größte gemeinnützige Bausparkasse. |
| Beamter (officer) |
In der englischen Satzung des vorigen Jahrhunderts heißen die gewählten Amtsinhaber "officer". Daraus wurde in der deutschen Übersetzung Beamter. Nach dem heutigen Stand gibt es noch vier Pultbeamte: Hochtempler, Vizetempler, Althochtempler und Spruchtempler. |
| Beitrag |
Die Mitglieder einer Guttempler-Gemeinschaft legen die Höhe des Beitrages fest. Dabei müssen sie die Abgaben an den Distrikt und Orden berücksichtigen. Der Beitrag dient der Finanzierung der örtlichen Arbeit und ist Eigenmittelnachweis gegenüber Zuschußgebern. Der Beitrag kann wie eine Spende beim Jahreslohnsteuerausgleich oder bei der Einkommenssteuer-Erklärung als Sonderausgabe abgesetzt werden. Als Beleg dient eine Spendenbescheinigung des Distriktes oder der Mitgliedsausweis mit den gezahlten Beiträgen. |
| Benachrichtigungspflicht |
--> siehe Anwesenheitspflicht |
| Besucher |
Guttempler aus anderen Gemeinschaften nennen wir Besucher. Sie können zur Begrüßung durch die Ordner nach Arbeitsanweisung eingeführt werden. |
| Bildung |
Das Sachgebiet Bildung in der Gemeinschaft befasst sich insbesondere mit der Persönlichkeitsentwicklung der Mitglieder. Im aufgestellten Programm nehmen die Mitglieder aktiv an der Bildung teil. Das Sachgebiet Bildung bietet verschiedene Arbeitsformen für die Gemeinschaftsabende an. Zusätzlich stellt das Sachgebiet Bildung die Verbindung zum Guttempler-Bildungswerk her. |
| Blumen |
Blumen zu beschaffen und bei Sitzungen auf den Tischen der am Umspruch beteiligten ist Aufgabe der Ordner. Blumen beleben durch ihre Farben und Formen. Sie erinnern an das Wachsen und Vergehen. Sie sind das Sinnbild der Natur. Nach der Sitzung können sie als Gruß oder Dank mitgegeben werden. |
| Bruder und Schwester |
Die Anrede Bruder und Schwester benutzen wir Guttempler mit dem Nachnamen der Person als Anrede. Titel oder akademische Grade entfallen hierbei. Die Anrede drückt das besondere innige Verhältnis untereinander aus. Andererseits bedeutet Bruder oder Schwester, dass wir sie uns nicht aussuchen können wie einen Freund oder eine Freundin. Wir müssen lernen, mir ihnen zu leben. |
| Brüderlichkeit |
Brüderlichkeit gehört seit Beginn der Guttempler zu den Grundsätzen. Brüderlichkeit bedeutet die positive Haltung zur eigenständigen Persönlichkeit meiner Mitmenschen. Ich will immer wieder erneut hilfsbereit sein und bestehende Schranken und Vorurteile überwinden. Ich will immer wieder an mir arbeiten, um mit den Mitmenschen duldsam zu sein. Brüderlichkeit bedeutet brüderliche Hilfe ohne Erwartung auf Erfolg und Dank. |
| Bruderkreis |
Der Bruderkreis ist das Symbol des Ringes und der immerwährenden Freundschaft. Der Bewerber steht bei der Aufnahme zuerst in der Mitte des Kreises, umgeben von Freunden. Danach reiht er sich links oder rechts neben den Vizetempler in den Ring mit dem Wunsch ein: "Möge das Bruderband, das uns nun vereint, uns ein Leben lang verbinden." Damit beginnt das Mitglied seinen Weg im Orden. |
| Bruderschaft |
Der Grundsatz der Bruderschaft (brother-hood) kennzeichnete die nach innen gerichtete Zusammengehörigkeit und Hilfsbereitschaft der Mitglieder. Er wurde mit der neuen Satzung 1970 durch Brüderlichkeit ersetzt, weil dadurch die Weltoffenheit und brüderliche Öffnung allen Menschen gegenüber deutlicher wurde. |
| Bund alkoholfrei lebender Kraftfahrer e. V. (BAH) |
Die abstinenten Kraftfahrer schlossen sich bereits 1938 zusammen. Der Bund alkoholfrei lebender Kraftfahrer e. V. ist Nachfolgeorganisation und will durch die alkohol- und suchtmittelfreie Lebensweise seiner Mitglieder die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Er klärt auf durch Öffentlichkeitsarbeit und führt Schulungen für alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer durch. Er ist Mitglied der INTERNATIONAL ABSTAINING MOTORISTS ASSOCIATION (IAMA, Schweden) |
| Bund für drogenfreie Erziehung e. V. (BdE) |
Der Bund für drogenfreie Erziehung wurde 1896 als Deutscher Verein enthaltsamer Lehrer gegründet. Der Bund will dem Gebrauch von Alkohol und anderer Drogen vorbeugend entgegenwirken. Er arbeitet mit Erziehenden aller Art zusammen und führt Seminare zur Suchtprävention durch. Er ist Mitglied der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren und im Internationalen Verband zur Erziehung zu suchtmittelfreiem Leben (IVES) |
| BAJ |
Bundesarbeitsgemeinschaft Aktion Jugendschutz |
| BAK |
Bund alkoholfrei lebender Kraftfahrer e. V. |
| BdE |
Bund für drogenfreie Erziehung e. V. |
| BLZ |
Bankleitzahl |
| BSHG |
Bundessozialhilfegesetz |
| BV |
Bundesverband |
| BZgA |
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung |
| Danken |
Um zu danken, stehen die Guttempler auf. Dadurch vermeiden wir eine Wertung des Dankes durch die Lautstärke des Applauses. Wir bleiben solange stehen, bis der Bedankte an seinem Patz ist und ein Hammerschlag ertönt. |
| Deutsche Guttempler-Jugend (DGJ) |
Die Deutsche Guttempler-Jugend bildet sich aus den Mitgliedern des Guttempler-Ordens bis zu 25 Jahren. Sie regelt ihre Angelegenheiten durch besondere Bestimmungen selbstständig. |
| Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren (DHS) |
Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren wurde vom Guttempler-Orden und anderen Abstinenzorganisationen nach dem 2. Weltkrieg wieder mitbegründet. Sie ist die Nachfolgeorganisation der 1921 gegründeten Reichshauptstelle gegen Alkoholismus. Heute gehören der DHS unter anderen Mitgliedern alle Wohlfahrtsverbände mit ihren Abteilungen der Suchtbekämpfung an. Die DHS ist für uns eine Dachorganisation. |
| Deutscher Bund zur Bekämpfung der Alkoholgefahren |
Unter dem politischen Druck der Nationalsozialisten schlossen sich die deutschen Guttempler mit anderen Verbänden zusammen, gaben ihren Namen auf und nannten sich Deutscher Bund zur Bekämpfung der Alkoholgefahren. |
| Deutscher Frauenbund für alkoholfreie Kultur e. V. |
Der Deutsche Frauenbund für alkoholfreie Kultur entstand 1900 als Bund abstinenter Frauen. Die Vereinigung nimmt nur Frauen als Mitglieder auf, die durch freiwillige Enthaltsamkeit von allen alkoholischen Getränken ein Vorbild sein wollen. Sie will durch Aufklärung den Folgen des Alkoholmissbrauchs entgegen wirken und führt Veranstaltungen und Seminare durch. Der deutsche Frauenbund ist Mitglied der Deutschen Hauptstelle gegen Suchtgefahren (DHS), des DPWV und gehört der World’s Women’s Christian Temperance Union (WWCTU) an. Das Zeichen ist ein weißes Band in Schleifenform. |
| Deutscher Guttempler-Orden (D.G.T.O.) |
Seit 1918 führen die Guttempler den Namen Deutscher Guttempler-Orden (I.O.G.T.). Nach der Machtübernahme 1934 durch die Nationalsozialisten musste der Guttempler-Orden aus dem Internationalen Orden der Guttempler austreten und sich "Deutscher Guttempler-Orden (D.G.T.O.)" nennen. Die Guttempler-Jugend wurde verboten. |
| Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. (DPWV) |
Der Deutsche Guttempler-Orden (I.O.G.T.) e. V. gehört seit 1928 als Mitglied dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband an. Es ist für uns eine Dachorganisation. Der DPWV wurde 1923 als fünfter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege gegründet. Er ist weder religiös (wie Caritas und Diakonie) noch parteipolitisch gebunden. Als Dachverband dient er seinen Mitgliedern mit fachlicher Beratung, mit Unterstützung und Vertretung gegenüber der Öffentlichkeit. Sein Sitz ist Frankfurt/Main. Die Distrikte sind in den Landesverbänden des DPWV Mitglied. |
| Distrikt |
Der Distrikt ist eine Gliederung des Deutschen Guttempler-Ordens (I.O.G.T.) e. V. und umfasst im Allgemeinen die Gemeinschaften in den Grenzen eines Bundeslandes. Er ist als eingetragener Verein eine juristische Person und besitzt die Gemeinnützigkeit. Große Distrikte können sich in Kreise teilen. |
| Distriktsgericht |
siehe --> Distriktsrichter |
| Distriktsgrad |
Der Distriktsgrad ist als zweiter Grad der Grad der Nächstenliebe. Er wird frühestens zwölf Monate nach der Aufnahme in eine Guttempler-Gemeinschaft auf einem Distriktstag erteilt. Die Bewerber übernehmen die Verpflichtung der Hilfsbereitschaft gegenüber den Mitmenschen und erhalten weitere Rechte. |
| Distriktskassenprüfer |
Auf einem Distriktstag werden in ungeraden Jahren zwei, in geraden Jahren drei Kassenprüfer für zwei Jahre gewählt, die den Distriktsgrad haben müssen. Die Aufgabe ist es, die Kassen der Guttempler-Gemeinschaften zu prüfen und die Ergebnisse an die Distriktsgeschäftsstelle zu berichten. Weiter prüfen sie die Einnahmen und Ausgaben in den verabschiedeten Haushaltsplan, die Buchhaltung und den Jahresabschluss der Distriktskasse. Sie berichten dem Distriktstag. |
| Distriktsvorstand, geschäftsführender (DV) |
Der Distriktsvorstand besteht aus dem Distriktstempler, Distriktsvizetempler, Distriktsschatzmeister und Distriktssekretär. Er ist Vorstand im Sinne des BGB für den eingetragenen Verein. Die Unterschriftsberechtigung ist wie folgt geregelt: der Distriktstempler kann mit jedem Distriktsvorstandsmitglied einzeln oder der Distriktvizetempler mit den beiden anderen Distriktsvorstandsmitgliedern gemeinsam unterschreiben. Seine Aufgaben sind, bei allen Fragen im Team zu arbeiten und die Funktionen zu erfüllen. dazu dienen in abständen Distriktsvorstandssitzungen abzuhalten. |
| Distriktsvorstand (DV) |
der Distriktsvorstand besteht aus den gewählten geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern, den gewählten Distriktsleitern der Sachgebiete und dem Altdistrikts-Templer (wenn er nicht Sitzungsbeauftragter ist). Seine Aufgaben sind Arbeitsplanung und –Kontrolle auf Distriktsebenem Funktionen zu erfüllen und im Team zu arbeiten. Dafür finden in Abständen Vorstandssitzungen statt. |
| Distriktsrichter |
das Distriktsgericht besteht aus drei vom Distriktstag gewählten Distriktsrichtern, die auf drei Jahre gewählt werden. Sie müssen aus verschiedenen Guttempler-Gemeinschaften kommen, dürfen keine anderen Wahlfunktionen ausüben und müssen Inhaber des Ordensgrades sein. Die Aufgabe ist, nach der Gerichtsordnung des Deutschen Guttempler-Ordens (I.O.G.T.) e. V. Recht zu sprechen. |
| Distriktsschatzmeister (DSchm) |
Der Schatzmeister ist ein vom Distriktstag gewähltes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes. Er muss Inhaber des Ordensgrades sein. Die Aufgaben sind, die Buchhaltung zu führen, den Bankverkehr zu machen, Zuschüsse zu beantragen und abzurechnen, jährlich eine Einnahmen- und Ausgaben-Überschussrechnung zu erstellen und einen Haushaltsplan aufzustellen. |
| Distriktssekretär |
Der Distriktssekretär ist ein vom Distriktstag gewähltes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes. Er muss Inhaber des Ordensgrades sein. Die Aufgaben sind Niederschriften der Sitzungen anzufertigen, den Schriftverkehr zu führen, Berichte zu erstellen und das Archiv zu verwalten. |
| Distriktstag |
Der Distriktstag ist eine Mitglieder-Vertreter-Versammlung des eingetragenen Vereins. Er tritt im Allgemeinen mindestens zweimal im Jahr zusammen. Im geschäftlichen Teil finden die Jahresberichte, die Entlastung des Distriktsvorstandes und die Wahlen statt. Es wird über die Planung informiert, und Anträge werden diskutiert, und abgestimmt. Im feierlichen Teil wird der Distriktsgrad verliehen. |
| Distrikttempler |
Der Distriktstempler ist der gewählte Vorsitzende des Distriktes, des geschäftsführenden Vorstandes. Er muss den Ordensgrad haben. Die Aufgaben sind, den Distrikt zu führen, die Sitzungen zu leiten, Verantwortung zu tragen und nach außen als Vereinsvorsitzender zu wirken. Er ist automatisch der erste Distriktsvertreter auf dem Ordenstag und Distriktstempler-Tag |
| Distriktstemplertag |
Der Distriktstemplertag ist das Notparlament auf Ordensebene und ersetzt einen außerordentlichen Ordenstag. Stimmberechtigt sind die Distriktstempler oder ihre Stellvertreter. Auf dem folgenden Ordenstag bedürfen die Beschlusse des Distriktstemplertages der Zustimmung. |
| Distriktstempler-Versammlung |
Zur Beratung und Abstimmung der Arbeit treffen sich die Distriktstempler ein bis mehrere Male jährlich. Der Ordensvorstand tagt bisweilen mit den Distriktstemplern zusammen. |
| Distriktsvertreter |
Der Distriktstag wählt je angefangene hundert Mitglieder für ein Jahr Mitglieder, die den Ordensgrad haben müssen, als Vertreter für den Ordenstag. Die Aufgaben sind, die Mitgkieder des Distriktes zu vertreten, Anträge im Ordenstag abzustimmen und Mitglieder für den Ordensvorstand zu wählen. |
| Distriktsvorstand, - geschäftsführender Vorstand (DV) |
Der Distriktsvorstand besteht aus dem Distriktstempler, Distriktsvizetempler, Distriktsschatzmeister und Distriktssekretär. Er ist Vorstand im Sinne des BGB für den eingetragenen Verein. Die Unterschriftsberechtigung ist wie folgt geregelt: der Distriktstempler kann mit jedem Distriktsvorstandsmitglied einzeln oder der Distriktvizetempler mit den beiden anderen Distriktsvorstandsmitgliedern gemeinsam unterschreiben. Seine Aufgaben sind, bei allen Fragen im Team zu arbeiten und die Funktionen zu erfüllen. dazu dienen in Abständen Distriktsvorstandssitzungen abzuhalten. |
| Distriktsvorstand, – erweiterter Vorstand (DV) |
der Distriktsvorstand besteht aus den gewählten geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern, den gewählten Distriktsleitern der Sachgebiete und dem Altdistriktstempler (wenn er nicht Sitzungsbeauftragter ist). Seine Aufgaben sind Arbeitsplanung und –kontrolle auf Distriktsebenem Funktionen zu erfüllen und im Team zu arbeiten. Dafür finden in Abständen Vorstandssitzungen statt. |
| DC |
Deutscher Caritasverband |
| DG-Sucht |
Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie |
| DGJ |
Deutsche Guttempler-Jugend |
| (DGTO) |
(Deutscher Guttempler-Orden) |
| DHS |
Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren |
| DLB |
Distriktsleiter des Sachgebietes Bildung |
| DLFF |
Distriktsleiter des Sachgebietes Frau und Familie |
| DLJ |
Distriktsleiter des Sachgebietes Jugend |
| DLK |
Distriktsleiter des Sachgebietes Kindergruppen |
| DLÖ |
Distriktsleiter des Sachgebietes Öffentlichkeitsarbeit |
| DLSGH |
Distriktsleiter des Sachgebietes Suchtgefährdetenhilfe |
| DPWV |
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband |
| DRK |
Deutsches Rotes Kreuz |
| DS |
Distriktssekretär |
| DSchm |
Distriktsschatzmeister |
| DSprT |
Distriktsspruchtempler |
| DT |
Distriktstempler |
| DV |
Distriktsvorstand |
| DVT |
Distriktsvizetempler |
| Einführung |
Zur Begrüßung und Ehrung werden Besucher und Bewerber von den beiden Ordnern in die Sitzung eingeführt (Ablauf siehe Arbeitsanweisung). Der Bewerber beginnt damit einen neuen Weg in den Orden. Die Einführung wiederholt sich bei jeder Gradverleihung. |
| Enthaltsamkeit |
Enthaltsamkeit gehört zu den Grundsätzen des Guttempler-Ordens und bildet die Grundlage (Basis) der anderen Grundsätze. Enthaltsamkeit bedeutet die bewusste Entscheidung zur Eigenverantwortlichkeit für die Zukunft. Ich wirke durch meine enthaltsame Lebensweise auf andere Menschen und zeige einen positiven Lebensstil. |
| Entwicklungshilfe |
siehe --> FORUT |
| EUROCARE (European Council on Alcohol Research, Rehabilitation and Education) |
Der Europäische Rat zur Alkoholforschung, Rehabilitation und Ausbildung (EUROCARE) entstand im Oktober 1990 nach zweijähriger Anlaufzeit als Einrichtung im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft. Dem Rat gehören 13 Mitglieder an, darunter der Deutsche Guttempler-Orden. Der Rat bildet das Gegenstück zum Alkoholkapital und will lieber die öffentliche Gesundheit schützen als den privaten Gewinn aus Alkoholherstellung und –handel. |
| European Good Templar Youth Federation (EGTYF) |
Die europäische Guttempler-Jugend Föderation wurde 1990 auf der Internationalen Versammlung in Kopenhagen gegründet. Sie umfasst alle nationalen Guttempler-Jugend- und –Kinderorganisationen in Europa und setzt hier die Arbeit von der International Good Templar Youth Federation (IGTYF) fort. |
| EC |
Executive Committee (Vorstand) |
| EGTYF |
European Good Templar Youth Federation (Europäische Guttempler-Jugend Vereinigung) |
| EUROCARE |
European Council on Alcohol Research, Rehabilitation and Education (Europäischer Rat zur Alkoholforschung,
Rehabilitation und Ausbildung) |
| e. V. |
eingetragener Verein |
| Fachklinik |
siehe --> Helmut-Hartenfels-Haus; --> Mackenzell; --> Mahlertshof; --> Rainmühle |
| Farbe |
Die Farbensymbolik gibt es seit alters her. Bei den Guttemplern gilt Blau als Treue und mahnt, der Verpflichtung zur Enthaltsamkeit treu zu bleiben. Violett bedeutet Barmherzigkeit und mahnt, sie gegenüber den Mitmenschen zu üben. Scharlachrot ist die Farbe der Arbeit und Gerechtigkeit. Sie verpflichtet, den Alkoholismus in allen Formen zu bekämpfen. Die Farben spielen bei den Regalien eine Rolle. |
| Festsitzung |
Die Festsitzung ist eine Zusammenkunft der Mitglieder mit und ohne Gäste nach einer besonderen Festanweisung anlässlich der Ehrung von Mitgliedern, der Gründung einer Gemeinschaft oder des Jubiläums der Gemeinschaft. |
| FORUT |
Am 3. Oktober 1987 gründeten GuttemplerFORUT; DIE Entwicklungshilfeorganisation deutscher Guttempler e. V. Das Wort FORUT stammt aus dem Norwegischen und heißt "Voraus, Zukunft und Entwicklung". FORUT will durch Unterstützung von Projekten der Entwicklungsländer bei der Bekämpfung der Suchtgefahren helfen, über Fragen der Entwicklungszusammenarbeit aufklären und Studienreisen in die Partnerländer durchzuführen. |
| Frau und Familie |
Das Sachgebiet Frau und Familie dient den Schwestern und weiblichen Gästen. Im Vordergrund steht die bewusste Lebensgestaltung als Frau. Durch das Sachgebiet werden Schwestern unter anderem gefördert, sich aktiv in der Gemeinschaft zu beteiligen. Im Bereich der Familie werden dadurch verschiedene Arten von Veranstaltungen angeregt und durchgeführt. |
| Frieden |
Frieden gehört zu den Grundsätzen der Guttempler. Er beginnt im einzelnen Menschen. Ich bin zufrieden. Der Frieden bedeutet in der Gemeinschaft, nach einer Auseinandersetzung dorthin zurückzukehren. Frieden fordert von uns allen, dass wir uns darum bemühen, ihn in der Welt zu schaffen. daher beteiligen sich Guttempler an Hilfs- und Zusammenarbeitsprojekten auf der Welt. Wir arbeiten für eine weltweite Verringerung aller Waffen, sowie für die Beendigung des Wettrüstens und erwarten Frieden für die Welt. |
| FDR |
Fachverband Drogen und Rauschmittel e. V. |
| FF |
Frau und Familie |
| Gast |
Außenstehende und "Noch-nicht-Mitglieder" nennen wir Gäste. Sie dürfen nur an Sitzungen mit feierlichem Charakter teilnehmen, wenn die Guttempler-Gemeinschaft zugestimmt hat. |
| GBW – Impulse |
Die GBW – Impulse sind eine Schriftenreihe des Guttempler – Bildungswerks – Bundesverband. Die Impulse bestehen aus sechs Lektionen und einer Reihe von Sonderheften. Sie dienen der Information für das Sachgebiet Bildung in den Guttempler-Gemeinschaften und als Arbeitsmaterial in den Seminaren. |
| Gemeinnützigkeit |
Der Deutsche Guttempler-Orden (I.O.G.T) e. V., die Distrikte e. V. und andere Guttempler-Vereinigungen als eingetragene Vereine verfolgen nach ihren Satzungen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie entsprechen den steuerrechtlichen Richtlinien nach §§ 53 AO und 10b, Abs. 1 EStG Anlage 7, der Einkommensteuerrichtlinien. |
| Gemeinschaft |
Die Gemeinschaft ist die kleinste organisatorische Einheit im Deutschen Guttempler-Orden; sie ist rechtlich unselbstständig und untersteht dem Distrikt. Sie kann dadurch vom Finanzamt des Distriktes ebenfalls als gemeinnützig anerkannt werden. Sie kann kein Eigentum erwerben. |
| Gerichtsordnung |
Der Deutsche Guttempler-Orden (I.O.G.T.) e. V. besitzt eine eigene Gerichtsbarkeit, die in der Satzung und Gerichtsordnung festgelegt ist. Dadurch können Streitigkeiten innerhalb des Ordens ohne öffentliche Gerichte geschlichtet werden. |
| Geschäftsordnung |
Die Geschäftsordnung des Deutschen Guttempler-Ordens (I.O.G.T.) ergänzt und vervollständigt die Satzung. Sie kann mit einfacher Mehrheit geändert werden. |
| Geschäftssitzung |
siehe --> Interne Sitzung |
| Gesprächsgruppe |
Die Gesprächsgruppe ist eine Selbsthilfegruppe des Sachgebietes Suchtgefährdetenhilfe. Sie untersteht der Verantwortung des Vorstandes einer Guttempler-Gemeinschaft. Sie wird im Allgemeinen von einem ausgebildeten Suchtgefährdetenhelfer geleitet. In einer Gesprächsgruppe treffen sich Betroffene und Angehörige, um über ihre Problembereiche des Alkoholismus, der Medikamentenabhängigkeit und anderen persönlichkeitsverändernden Stoffe zu sprechen und sich gegenseitig zu helfen (Hilfe zur Selbsthilfe). |
| Glaube (Faith) |
Das Symbol für Glaube ist das Kreuz. Aus dem Glauben an Gott (christlich) wird heute der Glaube an ein höheres Wesen (ohne Bindung an das Christentum) und an die Grundsätze und Ziele des Guttempler-Ordens und der Sache der Enthaltsamkeit. |
| Grad |
Bei der Aufnahme in den Guttempler-Orden heißt es in der Arbeitsanweisung: "Sie haben heute den Weg in den Orden begonnen." Durch die Aufnahme erricht der Bewerber den ersten Grad, den Grad der Enthaltsamkeit. Nach jeweils zwölf Monaten kann ein Mitglied sich um den nächsten Grad bewerben und seine Verpflichtung ausdehnen. Durch den Zeitraum soll ein Mitglied nicht überfordert werden. Mit jedem Grad sind Rechte verbunden. |
| Gradwort |
Um Zugang zum feierlichen Teil einer Distrikts- Ordens- oder Internationalen Sitzung zu erhalten, in der der entsprechende Grad erteilt wird, muss das Mitglied das Gradwort als Passwort wissen. Die Wache fragt das Wort ab. Die Gradbewerber erhalten es nach der Graderteilung gesagt. |
| Großloge |
Bis zum Jahre 1918 hieß der deutsche Guttempler-Orden "Deutsche Großloge II des IOGT". Geschichtlich wurde im Deutschen Reich am 13.02.1888 die Deutsche Großloge I in Apenrade von dänisch sprechenden Guttemplern gegründet. Sie schloss sich 1920 der dänischen Großloge an. Das Wort Großloge entspricht heute dem Begriff nationaler Verband. |
| Grundsätze der Guttempler |
Die Grundsätze der Guttempler sindEnthaltsamkeit,Brüderlichkeit und Frieden. |
| Gründung einer Gemeinschaft |
Die Gründung einer Guttempler-Gemeinschaft geschieht normalerweise über eine Patengemeinschaft. In seltenen Fällen erfolgt sie über einen Distrikt. Die zukünftigen Mitglieder der neuen Gemeinschaft stellen mit der patengemeinschaft über den Distrikt den Antrag auf Neugründung oder Wiedereröffnung an den Ordensvorstand. Der Antrag muss den Namen der Gemeinschaft, Tagungsort und –zeit, den Gründungstag und die Unterschriften aller Gründungsmitglieder enthalten. |
| Gruß |
Der Gruß wird in einer Sitzung abgegeben. Die rechte Hand wird offen nach oben in Schulterhöhe gehoben. Die offene rechte bedeutet, ich habe aus der Vergangenheit nichts zu verbergen, ich grüße alle Anwesenden, oder ich verabschiede mich früher und verpflichte mich für die Zukunft. Bei verspätetem Kommen wird der Gruß bei dem Althochtempler, bei verfrühtem Gehen bei dem Vizetempler abgegeben. Der Gruß wird stehend erwidert. |
| Guddy, Guddies |
Das ist die eigene Bezeichnung der Mitglieder der Deutschen Guttempler-Jugend. Das Wort wird durch eine Zeichnung unterstützt. |
| Guttempler |
Das Wort Guttempler leitet sich vom mittelalterlichen Templer-Orden (Tempelherren-Orden) her, der 1118 gegründet wurde. Die Tempelritter begleiteten die Pilger bei den Kreuzzügen, halfen den Kranken und Verwundeten und beerdigten die Toten. dabei machten sie keine Unterschiede nach Freund oder Feind. |
| "Guttempler - DIALOG" |
"Guttempler - DIALOG" (ehemals "GUTTEMPLER.") ist die Zeitschrift des Deutschen Guttempler-Ordens (I.O.G.T.) e. V. und wird vom Ordensvorstand herausgegeben. Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. |
| Guttemplerhaus |
Ein Guttemplerhaus steht als Gebäude meist auf eigenem Grund und Boden und hat einen Guttempler-Hausverein oder den Guttempler-Orden als Träger. Im Haus vereinigen sich der Treffpunkt der Guttempler häufig mit einem alkoholfreien Café und einer Auskunfts- und Informationsstelle über die Alkohol- und sonstigen stoffgebunden Suchtmittelproblematiken. |
| Guttempler – Bildungswerk (GBW) |
Das Guttempler-Bildungswerk – Bundesverband e. V. wurde 1973 gegründet. Es bestehen acht Landesverbände. Das GBW ist eine Einrichtung der Erwachsenbildung und wendet sich mit seinem Bildungsangebot an jeden Menschen. Als Dienstleistungsunternehmen des Deutschen Guttempler-Ordens übernimmt das GBW Aufgaben der Aus- und Weiterbildung in Seminaren verschiedener Formen. Als Arbeitsmittel gibt es die GBW-Impulse heraus. Das GBW ist Mitglied im Paritätischen Bildungswerk (PBW) auf Bundesebene. |
| Guttempler – Gemeinschaft |
siehe --> Gemeinschaft |
| Guttempler – Hilfswerk e. V. (GHW) |
Das Guttempler-Hilfswerk e. V. wurde 1965 als Trägerschaft einer Heilstätte (heute Fachklinik) für Alkoholkranke gegründet. Die Fachkliniken Mahlertshof für Männer, Schloss Mackenzell für Frauen (auch Mutter mit Kind) und die Rainmühle als Kurzzeit-Fachklinik für Männer gehören dazu. |
| Guttempler – Jugendzentrum Kiel e. V. |
Der Verein unterhält in der Damperhofstr. 26, in 24103 Kiel ein Guttempler-Jugend-Zentrum mit einer Beratungsstelle und einem umfangreichen freizeit- Beschäftigungsangebot für Jugendliche. Durch eine Teestube wird offene Jugendarbeit geleistet. |
| Guttempler – Sozialwerk e. V. (GSW) |
1970 wurde als weiterer Trägerverein zur besseren Risikoverteilung das Guttempler-Sozialwerk e. V. gegründet. Dem GSW gehört die Fachklinik Helmut-Hartenfels-Haus als Kurzzeiteinrichtung für Männer Frankfurt/Main und die sozialtherapeutischen Übergangswohnheime in Frankfurt/Main und in Cuxhaven an. |
| Guttempler – Sozialwerk Kiel e. V. |
1973 wurde das Guttempler-Sozialwerk Kiel e. V. als Trägereinrichtung des therapeutischen Übergangswohnheims in der Körnerstraße 7, in 24103 Kiel gegründet. |
| GBW |
Guttempler-Bildungswerk |
| gGmbH |
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| GHW |
Guttempler- Hilfswerk e. V. |
| GO |
Geschäftsordnung |
| GSW |
Guttempler-Sozialwerk e. V. |
| GSV |
Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe, Kassel |
| Hammer |
Der Hammer kennzeichnet die Leitung einer Sitzung. Ein Hammerschlag kann sowohl Ruhe und Aufmerksamkeit als auch den Abschluss eines Vorgangs als auch die Aufforderung zum Setzen bedeuten. Drei Hammerschläge bedeuten, dass sich die Sitzenden erheben sollen. Zwei Hammerschläge fordern von den Pultbeamten aufzustehen. Der Hammer symbolisiert die besondere Verantwortung der Leitung. Er schlägt das überflüssige weg und lässt reine Formen entstehen. |
| Hand auf dem Herzen |
Mit der rechten Hand auf dem Herzen legt das aufzunehmende Mitglied seine Verpflichtung ab. bei jeder Graderteilung wiederholt sich die Geste. Die Hand auf dem herzen bedeutet die Aufrichtigkeit zur Verpflichtung und unterstreicht den Ernst der Verpflichtung, die vor dem eigenen Gewissen abgegeben wird. |
| Heilstätte |
siehe --> Fachklinik |
| Hilfsmitglied |
Zur Unterstützung einer neuen oder schwachen Guttempler-Gemeinschaft kann man vorübergehend Hilfsmitglied einer zweiten Gemeinschaft werden. Das Mitglied darf in der Statistik nicht mitgezählt werden. Es zählt an zwei Gemeinschaften Beitrag und hat in beiden Gemeinschaften Mitbestimmungsrecht. Es kann für zwei Jahre wählbare Ämter übernehmen. |
| Hochtempler (HT) |
Der Hochtempler ist der auf zwei Jahre gewählte Vorsitzende einer Guttempler-Gemeinschaft, der Vorsitzende des geschäftsführenden Vorstandes. Er muss Inhaber des Distriktsgrades sein. Er ist automatisch der erste Vertreter der Gemeinschaft im Distriktstag. Die Aufgaben sind, die Sitzungen zu leiten, nach außen die Guttempler-Gemeinschaft zu vertreten und mit anderen Vorstandsmitgliedern die Verantwortung zu tragen. Der Hochtempler ist das Symbol der Gegenwart. |
| Hochtemplertag |
der Hochtemplertag ist das Notparlament auf Distriktsebene und ersetzt einen außerordentlichen Distriktstag. Stimmberechtigt sind die Hochtempler oder ihre Stellvertreter. Die Beschlusse bedürfen auf dem nächsten Distriktstag der Zustimmung. |
| Hochtemplerversammlung |
Zur Beratung und Abstimmung der Arbeit auf Landesebene kann der Distriktsvorstand eine Hochtemplerversammlung einberufen. Dort können keine Beschlüsse gefasst werden. |
| Hoffnung (hope) |
Das Symbol für die Hoffnung ist der Anker. Aus der Hoffnung auf die Vollendung der Welt wird heute die Hoffnung, die Welt ohne Alkohol und eine Bruderschaft aller Menschen zu erreichen. |
| HT |
Hochtempler |
| International Good Templar Youth Federation (IGTYF) |
Seit der 52. Weltlogentagung 1952 in Hamburgbemühten sich die Leitungen verschiedener nationaler Guttempler-Jugendorganisationen um einen internationalen Zusammenschluss, 1966 konnte die Verfassung der IGTYF angenommen werden. 1990 löste sich IGTYF in die Internationale Organisation der Guttempler (IOGT) auf. Die Die Guttempler-Jugendverbände in Europa gründeten die European Good Templar Youth Federation (EGTYF) |
| International Office |
Am 16.11.1969 wurde das Internationale Büro der Internationalen Organisation der Guttempler in Saint Ives, Cambridgeshire mit Namen Elmgren-Haus offiziell eröffnet. das Haus steht The Quai 1, am Ufer des Flusses Great Ouse in England. Mit im Haus ist das Büro von EUROCARE. Das International Office ist mit der Person des Internationalen Sekretärs verbunden und wechselte mit dem jeweiligen Amtsinhaber von Land zu Land. |
| Internationaler Grad |
Man kann sich frühestens zwölf Monate nach der Ordensgraderteilung um den internationalen Grad bewerben. Er wird in Deutschland auf einer internationalen Sitzung beim Ordenstag oder in einer Sitzung der internationalen höchsten Loge beim Internationalen Kongress als vierten Grad, Grad der Einheit, erteilt. Er ist der höchste Grad und enthält die Verpflichtung, Freundschaft und Frieden zwischen den Nationen zu fördern. |
| Internationaler Kongress |
"Der Internationale Kongress ist die höchste Gewalt der Internationalen Organisation der Guttempler und besitzt Rechtssprechung über die Organisation in der ganzen Welt." Die Aussage steht im Artikel V, Absatz 1, der Verfassung von Kopenhagen aus dem Jahre 1990. Vorher hieß die Körperschaft Internationale Versammlung (International Assembly, IA). Der Internationale Kongress tritt alle vier Jahre zusammen (nächster IOGT-Weltkongress vom 30. Juli - 5. August 2006 in Basel, Schweiz). |
| Internationale Kulturkonferenz |
Die erste internationale Kulturkonferenz fand 1964 in Athen statt. Die Kulturkonferenz dient dem gegenseitigen Verstehen der Mitgliedsorganisationen in ihrer unterschiedlichen Kultur. Sie findet alle vier Jahre statt. (Auf Lücke mit dem Internationalen Kongress) |
| Internationaler Orden der Guttempler |
Im Jahre 1905 änderte sich der Name von Unabhängiger Guttempler-Orden (Independent Order of Good Templars) in Internationaler Guttempler-Orden (International Order of Good Templars). |
| Internationale Organisation der Guttempler |
Mehrere andere Abstinenzorganisationen wollten sich der internationalen Arbeit der Guttempler anschließen, waren aber aus der geschichtlichen Entwicklung keine Orden. So beschloss die Weltloge in Lausanne die Änderung des Namens auf Internationale Organisation der Guttempler (Internationale Organisation of Good Templars). Die IOGT besteht in 46 Ländern mit 83 Organisationen und mehreren Millionen Mitgliedern. (Stand März 1992) |
| Internationale Versammlung (International Assembler, IA) |
Von 1893 bis 1970 lautete die Bezeichnung der höchsten Körperschaft der Internationalen Guttempler-Ordens Weltloge (International Supreme Loge, ISL). In der Verfassung von 1970 wurde sie in Internationale Versammlung (International Assembly, IA) und 1990 in Internationaler Kongress (International Congress) umbenannt. |
| Interne Sitzung (Geschäftssitzung) |
Die interne Sitzung ist eine Zusammenkunft der Mitglieder ohne Gäste nach Arbeitsanweisung in Sitzungsordnung. Sie dient der Besprechung laufender geplanter Aktionen, der Festlegung der kommenden Programms, den Informationen aus dem Schriftverkehr und Berichten vergangener Arbeit. Im Januar findet die Jahreshauptversammlung mit Vorstands-, Finanz- und Kassenprüferberichten, Entlastung und Wahlen statt. |
| I.O.G.T. |
1851 Independent Order of Good Templars (Unabhängiger Orden der Guttempler) 1905 International Order of Good Templars (Internationaler Gutempler-Orden) 1966 International Organisation of Good Templars (Internationale Organisation der Guttempler) |
| International Temperance Education and Cultural Association (ITECA) |
Der Internationale Abstinenten Bildungs- und Kulturverband wurde 1970 in Istanbul gegründet und 1986 in Zürich wieder aufgelöst. das Guttempler-Bildungswerk – Bundesverband e. V. war Mitglied. |
| (IGTYF) |
(Internationale Guttempler-Jugend) |
| I.O.G.T. |
Internationale Organisation der Guttempler |
| IP |
Internationaler Präsident |
| IS |
Internationaler Sekretär |
| (ISL) |
(International Supreme Lodge, Weltloge) |
| IT |
International Treasurer (Schatzmeister) |
| (ITECA) |
(International Educational and Cultural Association, Internationale pädagogische und kulturelle Vereinigung)
|
| IVES |
Internationaler Verband für Erziehung zu suchtmittelfreiem Leben |
| IVP |
Internationaler Vizepräsident |
| Jahrbuch Sucht |
Das Jahrbuch Sucht erscheint seit 1906 im Neuland Verlag und enthält außer den statistischen Zahlen, Fachartikel und das Anschriftenmaterial aus dem Suchtbekämpfungsbereich. |
| Jubiläum |
siehe --> Festsitzung |
| Jugend |
Das Sachgebiet Jugend betreut die Mitglieder zwischen 12 und 25 Jahren. Die Jugend arbeitet weitgehend selbstständig, damit sie ihre Ideen ungezwungen verwirklichen kann. In der Jugend wird diskutiert, werden Aktionen geplant und durchgeführt, wird gewandert, gespielt und an der internationalen Arbeit, am Frieden und an der Entwicklungshilfe mitgearbeitet. |
| Kanzler |
Der Kanzler (counsellor) war bis 1970 in Deutschland auf der Ebene des Distriktes und des Ordens der eigentliche Stellvertreter des Distrikts-, Ordens- und Welttemplers. In der Satzung der IOGT wurde 1990 der Internationale Kanzler zu einem der beiden Internationalen Vizepräsidenten. |
| Kassenprüfer der Gemeinschaft |
Die Guttempler-Gemeinschaft wählt jährlich drei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand der Gemeinschaft angehören dürfen. Die Aufgaben sind, die Kasse, die Einnahmen- und Ausgabenbelege sowie die Jahresabrechnung zu prüfen. |
| Kerzen |
Bei den Sitzungen stehen auf den Tischen der am Umspruch beteiligten je zwei Kerzen (oder Kerzenständer mit mehreren Kerzen). Sie werden bei festlichen und Trauersitzungen von den Ordnern angezündet. Sie, die sich verzehren, symbolisieren das Licht und die Wärme, wenn sie leuchten. |
| Kerzen anzünden |
Bei Jubiläums-, Fest-, Aufnahme- und Trauersitzungen werden zu Beginn die Kerzen von den Ordnern mit Streichhölzern angezündet. Die Ordner beginnen bei dem Vizetempler, nehmen jeder eine Kerze und gehen gemeinsam zu dem Hochtempler, zünden dort die Kerzen an, gehen gemeinsam zur Mitte des Raumes, trennen sich und zünden getrennt die Kerzen des Althochtemplers und des Spruchtemplers an. Danach kehren sie zur Raummitte zurück und gehen zu dem Vizetempler zurück, wo sie die Kerzen abstellen. Die feierliche Handlung dient zur Sammlung und Vorbereitung der nachfolgenden festlichen Veranstaltung. |
| Kindergruppe |
Das Sachgebiet Kindergruppen fasst die Kinder der Mitglieder und Gäste zusammen. Die Kindergruppe bietet den Kindern Geborgenheit und Gelegenheit, sich zu entwickeln und andere Kinder zu treffen, miteinander zu spielen und zu lernen. Im Laufe der Zeit können die Kinder zur Jugendgruppe gehen und die alkoholfreie Lebensweise der Eltern übernehmen. |
| Klopfzeichen |
Ein verspätetes Mitglied klopft nach einem vorgegebenen Rhythmus an die Tür und bittet dadurch höflich um Einlass. Durch den Rhythmus des Klopfzeichens gab das Mitglied zu erkennen, dass es Guttempler ist. Die Tür wird dem Klopfenden von innen geöffnet, damit bei Feierlichkeiten keine Störung eintritt. |
| Kreis |
Der Kreis ist eine organisatorische, rechtlich unselbstständige Gliederung eines großen Distriktes. Zu ihm behören mehrere Guttempler-Gemeinschaften. Ansprechpartner ist ein Kreisbeauftragter (KBA). |
| Kreisbeauftragter (KBA) |
Von den Vertretern der Guttempler-Gemeinschaften eines Kreises wird ein Kreisbeauftragter gewählt. Der Kreisbeauftragte muss den Distriktsgrad haben. Die Aufgaben sind, das Bindeglied zwischen dem Distriktsvorstand und den Guttempler-Gemeinschaften zu sein und zwischen mehreren Gemeinschaften die gemeinsame Arbeit abzustimmen. |
| Kreuzform |
siehe --> Sitzungsordnung |
| Kugelung |
Die Kugelung (Ballotage) erfolgte mit einem Kugelkasten und diente der geheimen Abstimmung. Jedes Mitglied erhielt eine weiße und schwarze Kugel. Die Kugeln wurden von den Ordnern verteilt. Dann warf jedes Mitglied seine Abstimmungskugel in den Kasten. Wenn das Mitglied zustimmte, warf es die weiße Kugel in die weiße und die schwarze Kugel in die schwarze Öffnung. Bei Ablehnung erfolgte der Einwurf entgegengesetzt. danach wurde ausgezählt. |
| Kulturorganisation |
Wir Guttempler wollen umfassende Programme für eine alkoholfreie Kultur schaffen. Wir wollen die gesellschaftlichen Bedingungen mit anderen Menschen und Organisationen zugunsten der alkoholfreien Lebensweise verändern. Wir wollen durch unsere alkoholfreie Lebensweise zeigen, dass gesunde Lebensgewohnheiten in der Gesellschaft möglich sind. Wenn wir durch gegenseitige Lebensäußerungen und Bildung auf diese Art tätig sind, dann sind die Guttempler eine Kulturorganisation. |
| KBA |
Kreisbeauftragter |
| Landsstelle gegen die Suchtgefahren |
Die Landesstellen gegen die Suchtgefahren sind häufig ein Zusammenschluss der Abstinenzorganisationen, Selbsthilfegruppen und Wohlfahrtsverbände in Grenzen eines Bundeslandes. Über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesstellen gehören sie der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren an. |
| Liebe |
Das Herz ist das Symbol der Nächstenliebe. Die Liebe zum Nächsten entspricht nicht nur der Christenlehre, sondern gehört heute zum weltweiten Humanitätsgedanken. |
| Lied singen |
Sitzungen beginnen und enden mit einem Lied. das Lied bildet eine gemeinsame Leistung der Versammelten; es fördert die Ruhe für die folgende Sitzung. Es beteiligt auch diejenigen, die während einer Sitzung nichts gesagt haben. das Schlusslied führt als Gemeinsamkeit hinüber in die Kaffeetafel. |
| Loge |
Das Wort bedeutet eigentlich wohnen (siehe logieren, Logis). In Latein heißt das Wort Vorhof. Im Mittelalter arbeiteten Steinmetze im Kirchenbau als genossenschaftlicher Verband, verpflichtet zur Geheimhaltung der Baukunstregeln, in einer Bauhütte oder Baulaube zusammen. das Wort Laube wurde durch italienische Einflüsse zur Loge. Heute ist damit ein geschlossener Raum im Theater gemeint. Die Guttempler-Loge war der Raum der Mitgliederversammlung, das heim, in das nicht jeder ohne weiteres hinein kam. Außerdem bezeichnete Das Wort die untere Stufe des Guttempler-Ordens. Wir sprechen heute von der Guttempler-Gemeinschaft. |
| LKH |
Landeskrankenhaus |
| LV |
Landesverband |
| Mackenzell |
Die Fachklinik Schloss Mackenzell bei Hünfeld, Kreis Fulda wurde 1973 zuerst gepachtet und 1974 gekauft. Sie nimmt mit ihren 30 Betten suchtkranke Frauen zur Entwöhnungsbehandlung auf. Auf sechs Plätzen können Frauen ihre Kinder mitbringen. Das Guttempler-Hilfswerk e. V. ist der Träger der Fachklinik. |
| Mahlertshof |
Die Fachklinik Mahlertshof bei Burghaun, Kreis Fulda, wurde 1969 erworben. Mit 45 Betten dient sie als Fachklinik
für suchtkranke Männer mit einer Behandlungszeit von 4 bis 6 Monaten. Träger ist das Guttempler-Hilfswerk e. V..
|
| Marschall |
Die frühere Bezeichnung Marschall nennen wir heute Ordner. |
| Mitglied |
Durch die Aufnahme und Verpflichtung wird ein Bewerber Mitglied in einer Guttempler-Gemeinschaft, Mitglied in einem eingetragenen Verein, Distrikt und Mitglied im Deutschen Guttempler-Orden (I.O.G.T. e. V.). Die Pflichten und Rechte des Mitgliedes verändern sich durch die Erteilung weiterer Grade. |
| Mitgliederversammlung |
Der Distrikts- und Ordenstag, sowie der Internationale Kongress sind Mitglieder-Vertreter-Versammlungen, d.h., die Mitglieder werden durch gewählte Vertreter mit entsprechendem Grad in der entsprechenden Körperschaft vertreten. |
| Mitgliedsausweis |
Der Mitgliedsausweis ist eine Beitragskarte für drei Jahre. Er enthält die persönlichen Daten und Grade des Mitgliedes. |
| Mitteleuropäischer Guttempler – Jugendrat (MEGYR) |
Der Mitteleuropäische Jugendrat wurde an 1. Januar 1954 im Winterlager der Deutschen Guttempler-Jugend in Hamburg gegründet. Beteiligt waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Österreich und die Schweiz. Im Laufe vieler Jahre sorgte dieser Jugendrat für europäische und internationale Jugendtreffen und förderte die Zusammenarbeit. |
| MEGYR |
Mitteleuropäischer Guttempler-Jugendrat |
| MGR |
Mitteleuropäischer Guttempler-Rat |
| Nachsorge |
Nachsorge leisten die Guttempler-Gemeinschaften nach einer Behandlung. dem einzelnen Mitglied bietet sich die gesellschaftliche Wiedereingliederung an. Nachsorge hilft, sich selbst zu finden und seine Persönlichkeit zu entwickeln. Nachsorge verändert die eigene bewusste Lebenseinstellung zur Freiheit vom Alkohol. Nachsorge macht sich ebenfalls im sozialen Umfeld bemerkbar und beeinflusst dort die Menschen positiv. |
| Name der Gemeinschaft |
Der Name einer Guttempler-Gemeinschaft sollte eine möglichst erd- und heimatkundliche Verbindung bieten. Personennamen dürfen nur von verstorbenen benutzt werden. Dabei bedarf es der Zustimmung der Hinterbliebenen. Er darf auch keine parteipolitische oder konfessionelle Beziehung ergeben. Der ausgesuchte Name einer neu zu gründenden Gemeinschaft wird vom Ordensvorstand genehmigt. |
| Neuland |
Von 1921 bis 1983 hieß die Zeitschrift des Deutschen Guttempler-Ordens "Neuland". Danach wurde sie "GUTTEMPLER." genannt, in Anlehnung an den früheren Titel "Deutscher Guttempler". Seit Ende 2003 heißt die Zeitschrift "GUTTEMPLER – DIALOG". |
| Neulandgruppe |
Das Wort Neulandgruppe tauchte um 1953 als Vorläufer der heutigen Gesprächsgruppen auf. Für die Sozialarbeit der Suchtgefährdetenarbeit gilt sie als erste Kontaktmöglichkeit und Vorbereitung für eine Mitgliedschaft in der Guttempler-Gemeinschaft. |
| Neuland Verlagsgesellschaft m. b. H. |
Der Neuland Verlag entwickelte sich aus dem Selbstverlag des deutschen Guttempler-Ordens seit 1889. Er veröffentlicht Fachliteratur und Periodika (wiederkehrende Zeitschriften und Bücher). Der Verlag betätigt sich auch als Versandbuchhandlung. Seine Geschäftsräume sind in Geesthacht. Gesellschafter sind der Deutsche Guttempler-Orden (I.O.G.T.) e. V., der Distrikt Nordrhein-Westfalen e. V. und der Bund drogenfreie Erziehung e. V. |
| Neutralität |
Der Deutsche Guttempler-Orden (I.O.G.T.) e. V. ist religiös, weltanschaulich und parteipolitisch nicht gebunden. Das bedeutet nicht, dass ein einzelnes Mitglied nicht einer Partei angehören darf. Der Deutsche Guttempler-Orden arbeitet durchaus in der Alkohol-, Gesundheits-, Friedens-. Sozial- und Steuerpolitik mit, um nur einige Beispiele zu nennen. |
| NAKOS |
Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen
|
| Öffentlichkeitsarbeit |
Das Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit stellt die Verbindung zu den Medien her. Es informiert über die Tätigkeit der Gemeinschaft, des Distriktes und des Ordens. Es dient den Mitgliedern als Öffentlichkeitsarbeit nach innen. Die soziale Arbeit wird im Jahresbericht der Vorstände zusammengestellt. |
| Orden |
Im Latein bedeutet "ordo" Ordnung. Als "ordena" wird eine Gemeinschaft von Personen bezeichnet, die sich einer weltanschaulich begründeten Lebensform anschließen. Der Guttempler-Orden ist ein weltlicher Orden. Die Mitglieder erkennen die Grundsätze an und stellen für sich eine eigene Ordnung her. |
| Ordensgerichtsbarkeit |
Der Deutsche Guttempler-Orden (I.O.G.T.) e. V. besitzt eine eigene Gerichtsordnung. Es gibt Distriktsgerichte mit drei Distriktsrichtern und drei Ersatzrichtern und das Ordensgericht mit drei Ordensrichtern und drei Ersatzrichtern. Das Ordensgericht kann als Revisionsgericht angerufen werden. |
| Ordensgeschäftsführer (OGf) |
Der Ordensgeschäftsführer ist der hauptamtliche Leiter der Ordenszentrale. Er ist der Vorgesetzte aller beim Orden angestellten Mitarbeiter und führt die täglichen Geschäfte. |
| Ordensgrad |
Der Ordensgrad wird frühestens zwölf Monate nach der Erteilung des Distriktsgrades auf einem Ordenstag als dritter Grad, Grad der Gerechtigkeit, verliehen. Er enthält die Verpflichtung, jedem Menschen gegenüber gerecht zu sein, und weitere Rechte. |
| Ordenskassenprüfer |
Die Ordenskassenprüfer werden auf dem Ordenstag auf zwei Jahre gewählt. Drei Mitglieder in den geraden Jahren, zwei Mitglieder in den ungeraden Jahren. Sie dürfen keine Ordensfunktion und müssen den Ordensgrad haben. Die Aufgaben sind, Kassen, Einnahmen- und Ausgabenbelege, Haushaltsplan, Jahresrechnung und die Buchhaltung der Ordenszentrale, sowie der Jugend zu prüfen. Auf dem Ordenstag legen sie den Vertretern einen Kassenprüfungsbericht vor. |
| Ordensrichter |
Alle drei Jahre werden von Ordenstag drei Ordensrichter und drei Ersatzrichter gewählt. Sie dürfen keine andere Distrikts- oder Ordensfunktion bekleiden und müssen den Ordensgrad haben. Die Kandidaten müssen aus verschiedenen Distrikten kommen. Die Aufgaben sind, nach der Gerichtsordnung Recht zu sprechen und Revisionsverfahren durchzuführen. |
| Ordensschatzmeister (OSchm) |
Der Ordensschatzmeister ist ein vom Ordenstag gewähltes Mitglied des Ordensvorstandes. Er muss den Ordensgrad besitzen. Die Aufgaben sind, die Verwaltung des Vermögens und der Gelder des Ordens, die Kontrolle der Buchhaltung in der Ordenszentrale, die Erstellung einer Jahres-Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung und eines Haushaltsplanes, die Beantragung, Weiterleitung und Abrechnung von Zuschüssen und die Beachtung der Gemeinnützigkeit. |
| Ordenssekretär (OS) |
Der Ordenssekretär ist ein vom Ordenstag auf zwei Jahre gewähltes Mitglied des Ordensvorstandes. Er muss den Ordensgrad haben. Die Aufgaben sind, für die Verwaltung und Ordenszentrale zuständig zu sein, zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied die Arbeitgeberfunktion für die hauptamtlichen Mitarbeiter zu übernehmen und für die Protokollführung und Berichterstattung zu sorgen. |
| Ordenstag |
Der Ordenstag ist eine Mitglieder-Vertreter-Versammlung des eingetragenen Vereins Deutscher Guttempler-Orden (I.O.G.T.) e. V. Er findet alle zwei Jahre mit gerader Jahreszahl statt. An Jahren mit ungerader Jahreszahl findet der Guttempler-Tag, mit Geschäftssitzung, statt. Im geschäftlichen Teil wird berichtet, der Ordensvorstand wird entlastet, Anträge werden abgestimmt, und es wird gewählt. Der Ordenstag findet seit 1962 jeweils am Wochenende nach Christi Himmelfahrt satt. |
| Ordenstempler |
Der Ordenstempler wird von den Vertretern des Ordenstages auf zwei Jahre gewählt. Er ist der Vorsitzende des Deutschen Guttempler-Ordens (I.O.G.T.) e. V. und des Ordensvorstandes. Er muss den Ordensgrad haben. Die Aufgaben sind, die Sitzungen zu leiten, nach außen zu repräsentieren, als Arbeitgeber für die hauptamtlichen Mitarbeiter tätig zu sein und automatisch als erster Vertreter im Internationalen Kongress tätig zu sein. |
| Ordensvertreter |
Der Ordenstag wählt, entsprechend der Zahl der Mitglieder im Deutschen Guttempler-Orden (I.O.G.T.) e. V., drei oder vier Mitglieder auf vier Jahre als Ordensvertreter für den Internationalen Kongress. Sie müssen den Ordensgrad haben. Sie stimmen auf dem Internationalen Kongress ab, entlasten und wählen den neuen Vorstand, arbeiten in den Ausschüssen mit. |
| Ordensvizetempler (OVT) |
Die Ordensvizetempler werden von den Vertretern des Ordenstages gewählt. Sie sind die stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Guttempler-Ordens (I.O.G.T.) e. V., Mitglied des Ordensvorstandes. Sie müssen den Ordensgrad haben. Die Aufgaben sind, jederzeit den Ordenstempler bei allen Arbeiten zu vertreten. |
| Ordensvorstand, - geschäftsführender Vorstand (OV) |
Der Distriktsvorstand besteht aus dem Ordenstempler, zwei Ordensvizetempler, Ordensschatzmeister und Ordenssekretär. Er ist Vorstand im Sinne des BGB für den eingetragenen Verein. Die Unterschriftsberechtigung ist wie folgt geregelt: der Ordenstempler kann mit jedem Ordensvorstandsmitglied einzeln oder die Ordensvizetempler mit den beiden anderen Ordensvorstandsmitgliedern gemeinsam unterschreiben. Seine Aufgaben sind, bei allen Angelegenheiten im Team zu arbeiten, die Funktionen zu erfüllen und in Abständen zu Ordensvorstandssitzungen zusammen zu kommen. |
| Ordensvorstandvorstand, - erweiterter Vorstand (OV) |
Der Ordensvorstand besteht aus den gewählten geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern, den gewählten Ordensvorstand, - geschäftsführender Vorstand (OV) und den Vorstandsämtern Alkoholkontrollpolitik, Bildung und Kultur, Frauen, Gesundheit, Soziales Suchthilfe und Öffentlichkeitsarbeit. Seine Aufgaben sind Arbeitsplanung und -kontrolle auf Bundesebene Funktionen zu erfüllen und im Team zu arbeiten. Dafür finden in Abständen Ordensvorstandssitzungen statt. |
| Ordenszentrale |
Die Ordenszentrale ist die Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Guttempler-Ordens (I.O.G.T.) e. V., Adenauerallee 45, 20097 Hamburg, Tel.: (040) 24 58 80, Fax: (040) 24 14 30, E-Mail: info@guttempler.de. Sie wird von dem Ordensgeschäftsführer geleitet und hat hauptamtliche Teilzeit- und Vollzeitmitarbeiter. |
| Ordner |
Es gibt zwei Ordner, die als Sitzungsbeauftragter bei allen Sitzungen anwesend sind. Sie sitzen links und rechts vor dem Vizetempler. Die Aufgaben sind, die Arbeitsanweisungen und Liederbücher zu verteilen, die Sitzungsordnung aufzubauen, für Blumen und Kerzen zu sorgen, bei besonderen Sitzungen die Kerzen feierlich anzuzünden, während der Sitzungen schriftliche Meldungen zu überbringen, Bewerber und Besucher einzuführen und nach den Sitzungen aufzuräumen. |
| O |
Ordner |
| Ö |
Öffentlichkeitsarbeit |
| OGf |
Ordensgeschäftsführer |
| OJR |
Ordensjugendrat |
| OLAKP |
Ordensleiter Sachgebiet Alkoholkontrollpolitik |
| OLFF |
Ordensleiter Sachgebiet Bildung und Kultur |
| OLF |
Ordensleiter Sachgebiet Frauen |
| OLGSS |
Ordensleiter Sachgebiet Gesundheit, Soziales, Suchthilfe |
| OLÖ |
Ordensleiter Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit |
| OS |
Ordenssekretär |
| OSchm |
Ordensschatzmeister |
| OSprT |
Ordensspruchtempler |
| OT |
Ordenstempler |
| OV |
Ordensvorstand |
| OVT |
Ordensvizetempler |
| OZ |
Ordenszentrale |
| Passwort |
Vierteljährlich ist das Passwort vom Ordenssekretär herausgegeben, das zwei Funktionen hatte. Nur Mitgliedern, die ihren Beitrag bezahlt hatten, verfügten über die Kenntnis und wiesen sich damit aus. Es enthielt gleichzeitig einen Hinweis auf die Arbeit, die Grundsätze und Ziele der Guttempler. Im Deutschen Guttempler-Orden gibt es seit 1971 kein Passwort mehr, wohl aber Gradworte. Für Reisen gilt als internationales Passwort der Stadtname des nächsten Internationalen Kongress. |
| Persönlichkeitsentwicklung |
Die Entwicklung der Persönlichkeit ist ein Ziel der Guttempler. In der Satzung der Guttempler (§3, Abs. 1) heißt es: "…die Entwicklung zur unabhängigen Persönlichkeit zu fördern." |
| Pfeiler |
Die vier am Umspruch Beteiligten (Hochtempler, Vizetempler, Althochtempler und Spruchtempler) symbolisieren die vier Pfeiler, auf denen der Tempel, die Guttempler-Gemeinschaft, aufgebaut ist. daher bleiben sie bei der Aufnahme und Graderteilung stehen, während die Mitglieder sich setzen dürfen. |
| "Plus" |
"Plus" ist seit 1970 in Nachfolge zu der 1953 ins Leben gerufenen Zeitschrift "Leuchtfeuer", die Zeitung der Deutschen Guttempler-Jugend. |
| Prävention – Vorbeugung |
Prävention bedeutet, Handlungen durchzuführen, die vermeiden und verhindern, dass für junge Menschen ein Alkohol- oder Drogenproblem entsteht. Wenn ein solches bereits entstanden ist, soll es aufgedeckt und die Risikogruppe behandelt werden. Nach der Behandlung gelten die Bemühungen, dass kein Rückfall eintritt. |
| Praxisberater |
Praxisberater ist ein hauptamtlicher Mitarbeiter des Deutschen Guttempler-Ordens (I.O.G.T.) e. V. oder eines Distriktes. Zum einen Teil erfolgt die Finanzierung von der Bundesversicherungsanstalt für angestellt in Berlin. Die Aufgaben sind die Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau von Nachsorgegruppen (Guttempler-Gemeinschaften), ihre Begleitung und Stabilisierung. Außerdem sind die Praxisberater bei der Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter tätig. |
| Programm |
Das Programm wird in den Gemeinschaften in einem drei oder vier Monate Rhythmus erstellt und enthält die beabsichtigten Veranstaltungen der Gemeinschaften, des Distriktes und anderer Untergliederungen. Er gibt die Themen und Verantwortlichen an. Das Programm wird von den Distrikten in einem Programmheft heraus gegeben und dient der Information der Mitglieder und als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit des Distriktes. |
| Prohibition |
Unter Prohibition versteht man ein gesetzlich totales Alkoholverbot. Durch die Erfahrungen mehrerer Länder (USA, Finnland, Island) gilt ein solches Verbot, auf einzelne Länder begrenzt, als nicht durchführbar, obwohl kaum Untersuchungen über den positiven Erfolg bestehen, wohl über die negativen Folgen. Es gibt andere politische Möglichkeiten, den Alkoholkonsum einzuschränken. |
| Prüfungsausschuss |
Der Prüfungsausschuss ist für die Kontrolle der Rechnungsführung zuständig. Es besteht beim Guttempler-Orden und bei den Distrikten aus 5, bei den Gemeinschaften aus 3 Kassenprüfern. |
| Pult |
Das Pult besteht aus einem erhöhten Tisch mit einer schrägen Schreibfläche. Die Logenbeamten standen dahinter, um einen besseren Überblick über die Mitglieder zu haben. Häufig stand das Pult des Hochtemplers auf einem Podest. Stehen verkürzt das lange Reden. |
| Pultbeamte |
Die Pultbeamten sind der Hochtempler, der Vizetempler, der Althochtempler und der Spruchtempler (siehe --> Pfeiler). |
| PB |
Praxisberater |
| PBW |
Paritätisches Bildungswerk |
| PJW |
Paritätisches Jugendwerk |
| Rauchen |
In der Geschäftsordnung zu § 36 der Satzung steht: "Sitzungen des Ordens und seiner Gliederungen mit offiziellem Charakter sind rauchfrei durchzuführen." |
| Regalie |
Die Regalien, auch Ordenskragen genannt, besteht aus einem Kragen, der über den Kopf auf die Schultern gezogen wird. Sie stellt eine Ordenstracht dar. Sie sollte die Mitglieder äußerlich angleichen und die mögliche Arbeitskleidung abdecken. Es gab unterschiedliche Farben für die Grade und die Beamten. Es gab unterschiedlichen Besatz und für die Beamten unterschiedliche Buchstaben in Silber und vergoldet. Die Angleichung ging dadurch verloren. Im Distrikt Berlin werden auf den Distriktssitzungen noch Regalien getragen, ebenso in einigen Gemeinschaften. |
| Ritual |
siehe --> Arbeitsanweisung |
| Sachberater |
Jeder Vorstand kann Sachberater für bestimmte Arbeitsgebiete ernennen, z. B. für juristische, soziale, medizinische oder internationale Fragen. Das Amt des Sachberaters erlischt mit der nächsten Vorstandswahl. |
| Sachgebiete |
Die Sachgebiete sind in der Satzung festgelegte Arbeitsgebiete, für die ein Leiter gewählt wird. Nach alphabetischer Aufstellung gibt es: Bildung, Frau und Familie, Jugend, Kindergruppe, Öffentlichkeit und Suchtgefährdetenhilfe. Die Sachgebietsleiter gehören den jeweiligen Vorständen an. Diese Sachgebiete werden entsprechend den Erfordernissen in der Guttempler-Gemeinschaft besetzt. |
| Samariter |
Das Gleichnis des barmherzigen Samariters aus dem Neuen Testament dient zur Aufnahme in den Distriktsgrad. Die Hinwendung zum Du, zum Suchtkranken und Nächsten wird damit gekennzeichnet. |
| Satzung |
Der Deutsche Guttempler-Orden (I.O.G.T.) e. V., die Distrikte e. V., sowie andere Einrichtungen im Guttemplerbereich besitzen eine Satzung, die bei den zuständigen Registergerichten eingetragen ist. Dadurch gilt der eingetragene Verein als juristische Person, was im bürgerlichen Recht von umfangreicher Bedeutung ist. Die Satzung enthält Abschnitte zum Zweck, zur Mitgliedschaft, zum Aufbau, zu Wahlen, zu Satzungsänderungen und zur Auflösung. |
| Schatzmeister (Schm) |
Der Schatzmeister ist ein auf zwei Jahre gewähltes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes der Guttempler-Gemeinschaft. Er muss den Distriktsgrad haben. Die Aufgaben sind, Einnahmen und Ausgaben belegmäßig zu erfassen, die Kasse zu führen, Gelder zu überweisen, den Jahresabschluss zu erstellen und einen Finanzbericht zu geben. Er ist Symbol der Wirtschaft. |
| Schweigepflicht |
Das neu aufgenommene Mitglied verpflichtet sich, über das zu schweigen, was es bei der sozialen Arbeit alles erfährt. Das bedeutet nicht, dass Informationen dem Vorstand der Gemeinschaft vorenthalten werden sollen. |
| Sekretär |
Der Sekretär ist ein auf zwei Jahre gewähltes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes der Guttempler-Gemeinschaft. Er muss den Distriktsgrad haben. Die Aufgaben sind, Niederschriften von allen Sitzungen anzufertigen, Berichte zu schreiben, Statistiken aufzustellen, den Schriftverkehr zu führen und zu archivieren. Er ist des Symbol der Wissenschaft. |
| Selbsthilfeorganisation |
Die Guttempler-Gemeinschaften gründen in ihrer eigenen Verantwortung Gesprächsgruppen für alkoholgefährdete, -kranke und von anderen stofflich abhängigen (Drogen) Menschen. Sie bieten damit Hilfe zur Selbsthilfe an und sind als guttempler ein Teil der Selbsthilfeorganisation. Das setzt sich in geringem Umfang in den Guttempler-Gemeinschaften fort. |
| Sitzung |
Eine Sitzung ist die Zusammenkunft der Mitglieder mit oder ohne Gästen in Sitzungsordnung und nach Arbeitsanweisung. |
| Sitzungsbeauftragter |
Der Vorstand einer Gemeinschaft, eines Distriktes oder des Ordens setzt nach Rücksprache mit den vorgesehenen Mitgliedern den Althochtempler, Altdistriktstempler, oder Altordenstempler, den Spruchtempler, Distriktsspruchtempler oder Ordensspruchtempler, die Ordner und bisweilen die Wachen ein. Sitzungsbeauftragte gehören nicht dem Vorstand der Gemeinschaft, eines Distriktes oder des Ordens an. Beim Distrikt müssen sie den Distriktsgrad, beim Orden den Ordensgrad haben. |
| Sitzungsleitung |
Eine Sitzung der Gemeinschaft wird von dem Hochtempler stehend geleitet. Er kann sich nur setzen, wenn ein längerer Wortbeitrag von einem anderen Mitglied erfolgt. Er sollte dafür sorgen, dass der Vizetempler bisweilen die Sitzung leitet. |
| Sitzungsordnung |
Die Sitzungsordnung einer Sitzung sieht im besten Fall so aus, dass der Hochtempler im Osten, gegenüber der Tür sitzt. Gegenüber im Westen, neben der Tür, hat der Vizetemler seinen Platz. Der Althochtempler sitzt im Süden, links von dem Hochtempler gesehen, und der Spruchtempler im Norden, rechts vom Hochtempler gesehen. So bildet sich ein Kreuz mit einer Längs- und einer kürzeren Querachse. Links neben dem Hochtempler sitzt der Schatzmeister, rechts der Sekretär. Links und rechts vor dem Vizetempler sitzen die beiden Ordner. Ein Guttempler als Besucher, z.B. Hochtempler einer anderen Gemeinschaft, Distrikts-, oder Ordensvorstandsmitglied oder Mitglied des Internationalen Vorstandes, sitzt rechts neben dem Hochtempler. Dort ist der Ehrenplatz. |
| Spende |
Der Deutsche Guttempler-Orden (I.O.G.T.) e. V. und seine Gliederungen sind berechtigt, für geleistete Spenden eine Spendenbescheinigung auszustellen. Bis zu € 50,-- reicht ein von der Bank oder Post abgestempelter Einzahlungsbeleg, soweit Angaben für den Verwendungszweck und die gültige Freistellungsbescheinigung aufgedruckt sind. Die Spende kann vom Spender zweckgebunden sein. Im Rahmen des Jahreslohnsteuerausgleichs oder der Einkommensteuer-Erklärung kann die Spendenbescheinigung in einem bestimmten Umfang des Einkommens als Sonderausgabe abgesetzt werden. |
| Spruchtempler |
Der Spruchtempler ist ein Sitzungsbeauftragter bei allen Sitzungen. Er gehört nicht zum Vorstand. Die Aufgaben sind, zur Sitzung passende Sprüche, Gedichte und Gedanken zu sagen. Er ist das Symbol der Ewigkeit. |
| Sucht |
"Sucht ist eine unwiderstehliche Begierde nach einer bestimmten Erlebnissituation. Alle Verstandeskräfte sind ihr unterworfen. Sie beeinflusst nicht nur die freie Persönlichkeitsentwicklung, sondern bricht die gesellschaftlich-sozialen Beziehungen auseinander und vernichtet somit die sozialen Chancen des Einzelnen." (Aussage nach Prof. K. Wanke) |
| Suchtgefährdetenhilfe |
Das Sachgebiet Suchtgefährdetenhilfe führt alle Betreuungsmaßnahmen durch. Es kümmert sich um die Gesprächsgruppe, um Alkoholgefährdete und
-kranke, um durch anderen persönlichkeitsverändernden Suchtmittel und Drogen gefährdete Menschen, sowie um die Betroffenen des sozialen Umfeldes. Es befasst sich mit vorbeugender, begleitender und nachsorgender Hilfe im Bereich Sucht. |
| S |
Sekretär |
| Schm |
Schatzmeister |
| SGB |
Sozialgesetzbuch |
| SGH |
Suchtgefährdetenhilfe |
| SHG |
Selbsthilfegruppe |
| SprT |
Spruchtempler |
| Tempelritter - Tempelherren |
Zur Zeit der Kreuzzüge (1096 – 1270) entstanden christliche Rittervereinigungen als geistliche Orden. Die Ritter verpflichteten sich in einem Versprechen vor Gott, die Pilger und das Heilige Land zu schützen. Die Tempelritter wurden 1118 von neun flandrischen Rittern unter Leitung von Hugo de Payens gegründet und 1128 auf der Synode von Troyes vom Papst Honorius II. anerkannt. Sie nannten sich nach ihrer ersten Unterkunft in Jerusalem, dem Tempelberg, wo einstmals der Tempel Salomons gestanden hat. Sie gelobten Armut, Keuschheit und Gehorsam und widmeten sich der Pflege der Kranken und verwundeten. Sie kämpften, wenn sie angegriffen wurden, und bemühten sich um das friedliche Nebeneinanderbestehen des christlichen Abendlandes und des islamischen Morgenlandes. Der Tempelritter-Orden wurde aus gewinnsüchtigen Gründen vom französischen König Philipp IV. verfolgt und auf sein Betreiben 1312 von Papst Klemens V. verboten. Der heutige Tempelherren-Orden e. V. Großpriorat Deutschland hat seinen Sitz in Bayern. Sein soziales Hilfswerk, das Jacob-Molay-Collegium, ist Mitglied beim Landsverband des DPWV in Bayern. |
| The Globe |
Die Zeitschrift "The Globe" erscheint in englischer Sprache. Sie wird von der Internationalen Organisation der Guttempler herausgegeben. Verantwortlich ist der Internationale Sekretär. "The Globe" enthält neben Berichten ausländischer Guttempler wissenschaftliche und politische Informationen. Die Zeitschrift kann über die Ordenszentrale bestellt werden. |
| Trauersitzung |
Eine Trauersitzung ist eine Zusammenkunft der Mitglieder mit ausdrücklich zugelassenen Gästen in Sitzungsordnung mit Traueranweisung. Sie dient dem Gedenken und der Ehrung eines verstorbenen Mitgliedes. |
| Trinkzwang |
Unter Trinkzwang verstehen wir den gesellschaftlichen Druck, sich am Alkoholkonsum beteiligen zu müssen. Wir Guttempler verpflichten uns, dem entgegen zu wirken. |
| TOP |
Tagesordnungspunkt |
| Übergangswohnheim Cuxhaven |
Das sozialtherapeutische Übergangswohnheim in 27472 Cuxhaven wurde 1975 eröffnet. Die Adaptions-Einrichtung bietet mehrere Wohngemeinschaften mit zur Zeit rund 30 Plätzen für Männer, die nach einer Entwöhnungsbehandlung keine Familie oder Arbeitsplatz haben. Durch den Aufenthalt im Übergangswohnheim kann ein Arbeitsplatz wieder gefunden werden und nach kürzerer oder längerer Zeit eine eigene Wohnung. Träger der Einrichtung ist das Guttempler-Sozialwerk e. V. |
| Übergangswohnheim Frankfurt/Main |
Das sozialtherapeutische Übergangswohnheim steht in Frankfurt-Rödelheim. Es dient der Wiedereingliederung alkoholkranker Menschen, die dort vorübergehend einen Wohnplatz finden. Es ist eine Einrichtung des Guttempler-Sozialwerk e. V. |
| Übergangswohnheim Kiel |
Das therapeutische Übergangswohnheim in der Körnerstraße 7, in 24103 Kiel wurde 1975 eröffnet. Es hat 16 Plätze und dient der Rehabilitation suchtabhängiger Menschen. Der Träger der Einrichtung ist das Guttempler-Sozialwerk Kiel e. V. |
| Überweisungsschein |
Jedes Mitglied hat das Recht, seine Gemeinschaft zu wählen. Um die Mitgliedschaft während eines Wohnungswechsels aufrecht zu erhalten, gibt es den Überweisungsschein. Es gibt drei Möglichkeiten: 1. Er wird vom Mitglied bei der Gemeinschaft beantragt, bei der die Mitgliedschaft besteht (z.B. wegen o. g. Wohnungswechsel). 2. Bei Unstimmigkeiten kann die Gemeinschaft nach Anhörung des Mitgliedes und Abstimmung in der Gemeinschaft (einfache Mehrheit) einen Überweisungsschein ausstellen. 3. Er leitet Mitglieder in eine neu zu gründende Gemeinschaft über. Der Überweisungsschein hat für das laufende Kalendervierteljahr Gültigkeit und kann um ein weiteres Kalendervierteljahr verlängert werden, wenn der Beitrag bei der abgehenden Gemeinschaft bezahlt wird. Die Gemeinschaft führt die Abgaben ab. Für die Aufnahme in eine andere Gemeinschaft bedarf es eines Beschlusses der Gemeinschaft, wie bei einer Neuaufnahme. Bei Überschreitung der Ablaufzeit des Überweisungsscheins erlischt die Mitgliedschaft. |
| Verletzung der Verpflichtung |
Ein Mitglied verletzt seine Verpflichtung, wenn es (erneut) persönlichkeitsverändernde Stoffe (Alkohol, nicht erforderliche Medikamente oder Drogen) zu sich nimmt. Dadurch verliert das Mitglied seine Mitgliedschaft und – bildlich gesehen – fällt es in den Bruderkreis hinein, um betreut zu werden. Jeder kann wieder Mitglied werden. |
| Verpflichtung |
Die Verpflichtung bei der Aufnahme in die Gemeinschaft unterscheidet uns von anderen Verbänden. Wir verlangen von uns selbst mehr. Die Verpflichtung erweitert sich von Grad zu Grad. Die Verpflichtung lautet: Ich verpflichte mich zur völligen Enthaltsamkeit vom Alkohol. Ich verpfliche mich, keinen anderen Menschen zum Alkoholverzehr zu veranlassen und der Trinksitte entgegen zu wirken. Weiterhin lehne ich den medizinisch nicht begründeten Gebrauch abhängig machender und persönlichkeitsverändernde Drogen oder Rauschmittel ab. |
| Vertreter der Gemeinschaft |
Die Gemeinschaft wählt für ein Jahr je angefangene zehn Mitglieder einen Vertreter zum Distriktstag. Er muss Inhaber des Distriktsgrades sein. Die Aufgaben sind, die Gemeinschaft zu vertreten, Anträge abzustimmen, den Distriktsvorstand zu entlasten und zu wählen. |
| Vertreterbefugnis |
Nach der Satzung vertritt der Hochtempler mit einem anderen Vorstandsmitglied die Gemeinschaft. Ist der Hochtempler verhindert, vertreten die drei anderen Vorstandsmitglieder gemeinsam die Gemeinschaft. Das spielt z. B. eine Rolle bei den Unterschriften eines Kontos. Willenserklärungen des Distriktes oder des Guttempler-Ordens als juristische Person sind dementsprechend nur gültig. |
| Vizetempler |
Der Vizetempler ist ein auf zwei Jahre gewählter stellvertretender Vorsitzender einer Guttempler-Gemeinschaft. Er ist Mitglied des Vorstandes der Gemeinschaft. Er muss den Distriktsgrad haben. Die Aufgaben sind, jederzeit den Hochtempler in allen Aufgaben zu vertreten und auch bei seiner Anwesenheit eine Sitzung zu leiten. Er ist das Symbol der Zukunft. |
| Vorstand der Gemeinschaft, - geschäftsführender Vorstand |
Der Vorstand der Gemeinschaft besteht aus dem Hochtempler, Vizetempler, Schatzmeister und Sekretär.
Der Vizetempler vertritt den Hochtempler. Der Althochtempler vertritt den Vizetempler, danach folgen Schatzmeister und Sekretär bei der Leitung einer Sitzung. Sollten alle abwesend sein, wählt die Gemeinschaft eine Sitzungsleitung für den Abend.
Die Aufgaben sind, bei allen Fragen im Team zu arbeiten und die Funktionen zu erfüllen. dazu dienen in Abständen Vorstandssitzungen durchgeführt.
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| Vorstand der Gemeinschaft, – erweiterter Vorstand (DV) |
Der Vorstand besteht aus den gewählten geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern, den gewählten Leitern der Sachgebiete und dem Althochtempler, wenn er nicht Sitzungsbeauftragter ist. Die Aufgaben sind, die Arbeit zu planen und zu kontrollieren, im Team zu arbeiten, und die Funktionen zu erfüllen. Dafür finden in Abständen Vorstandssitzungen statt. |
| VABS |
Verband ambulanter Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke/Drogenabhängige e. V.
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| Wache |
Bei besonderen Sitzungen benennt die Sitzungsleitung einen oder mehrere Mitglieder als Wachen. Sie müssen Gradinhaber sein. Die Wachen sollen verhindern, dass Fremde oder Mitglieder, die den entsprechenden Grad noch nicht besitzen, an der Sitzung teilnehmen. Sie sollen dafür sorgen, dass verspätete, berechtigte Mitglieder die Sitzung nicht stören, da sie grüßen. Die Aufgabe ist es, das Gradwort abzufragen. |
| Wahlausschuss |
Beim Distrikt oder Guttempler-Orden kann ein Wahlausschuss gebildet werden. Der Distriktsvorstand oder der Ordensvorstand wählt zwei Mitglieder aus seiner Mitte, die nicht zur Wahl anstehen. Der Distriktstag oder der Ordenstag wählt fünf Mitglieder mit entsprechender Gradberechtigung. Der Wahlausschuss wählt einen Sprecher. Die Aufgabe des Wahlausschusses ist es, Wahlvorschläge entgegen zu nehmen und zu besprechen. Damit soll eine Personaldiskussion verhindert werden. Vor dem jeweiligen Wahlgang gibt der Sprecher des Wahlausschusses den Namen des Kandidaten an, der vom Wahlausschuss vorgeschlagen wird. Bisweilen wird das Abstimmungsergebnis des Wahlausschusses dazu gesagt. Die Vertreter sind an den Wahlvorschlag des Wahlausschusses nicht gebunden. |
| Wahlen |
In der Gemeinschaft finden die Wahlen bei der ersten internen Sitzung im Jahr statt, im Distrikt im ersten Vierteljahr und im Guttempler-Orden im ersten Halbjahr. Die Wahlen leitet der Althochtempler, Altdistriktstempler oder Altordenstempler, wenn er kein Sitzungsbeauftragter ist. Sonst kann ein anderes Vorstandsmitglied, das nicht zur Wahl steht, die Wahl leiten. Wenn nur ein Kandidat benannt wird, ist er gewählt. Nur bei der Benennung von zwei Kandidaten wird gewählt, auch wenn der zweite Kandidat sich nicht zur Wahl stellt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Sonst muss ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden, bei dem die einfache Mehrheit genügt. Wenn nur ein Mitglied es wünscht, ist eine geheime Wahl durchzuführen. Über weitere Wahlabläufe gibt die Satzung Auskunft. |
| Wehrloge – Wehrschar – Wehrtempler |
Aus der Kindergruppenarbeit, damals Jugendlogen genannt, entwickelte sich 1906 Jugendgruppen für die 14 - 20jährigen, die sich Wehrlogen nannten. Ihre Mitglieder, Wehrtempler, wollten sich gegen den Alkohol und alle Feinde der Jugend wehren. |
| Weltloge |
Mit der Verfassung von 1970, angenommen auf der Internationalen Versammlung in Istanbul, hörte die Weltloge (International Supreme Lodge, ISL) als Körperschaft auf, zu bestehen. Bereits 1966 änderte sich der Name von Internationaler Orden in Internationale Organisation der Guttempler. |
| Wiederaufnahme |
Ein ehemaliges Mitglied der Guttempler kann wieder aufgenommen werden. Dir Arbeitsanweisung schreibt vor, dass die Guttempler-Gemeinschaft vorher angehört werden muss, wenn das ehemalige Mitglied ihr angehört hat. Die Gemeinschaft stimmt über die Wiederaufnahme ab. Es gibt zwei Aufnahmemöglichkeiten, die normale Aufnahme wie bei jedem Bewerber oder die Wiederaufnahme. Darüber entscheidet die Gemeinschaft. |
| Winterlager |
Die Deutsche Guttempler-Jugend führt seit 1948 jährlich vom 27. Dezember bis 1. Januar ein Winterlager durch. Es dient der Schulung der Jugendgruppenleiter. |
| Wissenschaftlich-praktische Fachkonferenz |
Seit 1950 wird anlässlich der Ordenstage eine wissenschaftlich-praktische Fachkonferenz mit wechselnden Themen und verschiedenen anderen Trägern durchgeführt. Sie dient der Information der Guttempler und hauptamtlichen Fachkräften unseres Arbeitsgebietes. Sie wirkt durch ihr Thema auf die Außenwelt und kennzeichnet uns als Kultur- und Abstinenzorganisation. |
| WHO |
World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation) |
| Ziele |
"Das Ziel der Internationalen Organisation der Guttempler, gegründet 1851, ist die Befreiung der Völker der Welt, um sie zu einem reicheren, freieren und lohnenderen Leben zu führen." (Verfassung der IOGT von 1990) "Der Guttempler-Orden will das Verständnis und die Hilfsbereitschaft der Menschen untereinander sowei die Entwicklung zur unabhängigen Persönlichkeit fördern." (Satzung § 3, Abs. 1) |
| Zusammenkunft |
Eine Zusammenkunft ist das Treffen der Mitglieder einer Gemeinschaft ohne Sitzungsordnung und Arbeitsanweisung. Das im Programm vorgesehene Thema findet statt. |